K l e i n k l ä r a n l a g e n
Dipl.-Ing. "Umweltsicherung" Christian Stuppy

...worauf es noch ankommt ....

Behördenservice & Antragstellung

Meist muss zunächst geklärt werden, ob die Errichtung einer Kleinkläranlage überhaupt zulässig ist. Oftmals sind hier die Gemeinde und das RP in Form der "Oberen Wasserbehörde" in die Überlegungen einzubeziehen.

Die Anforderungen der "Wasserbehörden" an die Antragsuntelagen steigen beständig. Von Bedeutung sind u.a. eine Lage im Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder der Grundwasserflurabstand bei Versickerung. 

Als Dipl.-Ing. der Fachrichtung "Umweltsicherung" bin ich hier gerne Ihr kompetenter Partner und erstelle die Unterlagen für Sie abgabefertig.

 

fach- & sachkundige Bauleitung

Eine Kleinkläranlage ist im Internet heute schnell gekauft...und dann beginnen auch schon die Probleme und Einbaufehler....

...so ist die Verwendung von Bauschaum zur Abdichtung i.d.R. von keinem Hersteller zugelassen und kann zu Undichtigkeiten führen... ...auch nicht alle Kunststofftanks eignen sich für den Einbau bei Grund- o. Stauwasser oder im hängigen Gelände ...                         ...und steht Fels oder hohes Grundwasser an, sollte ggf. besser ein Betonbehälter mit großem Durchmesser und geringerer Einbautiefe gewählt werden ...

...so beginnt eine gute Bauleitung im Grunde schon bei einer guten Beratung und einem an die Situation angepassten Angebot.

 Dichtheitsprüfungen

Gemäß EKVO-2017 Hessen sind sämtliche Kleinkläranlagen und Sammelgruben, ohne dass eine Frist angegeben worden wäre, auf Dichtheit zu überprüfen. Auch für Neuanlagen wird nach Bau eine DHP - nun i.d.R. auch inkl. der Zuleitungen - fällig.

Während Betonbehälter heute monolithisch gefertigt werden, waren Altanlagen gemauert oder wurden oft aus Ringen errichtet, die z.T. gar nicht vermörtelt wurden. Auch die Rohranschlüsse sind oft bruchrauh, während heute Gummidichtungen oder Muffen eingebaut werden. Und auch viele Kontrollschächte in der Zuleitung zu einer Klärgrube oder Kleinkläranlage sind oftmals Altbestand und bereits sichtbar "chancenlos" bei einer DHP. Zuleitungen sind zudem oftmals noch aus Steinzeugrohren, die häufig Setzungen, Haarrisse, Wurzeleinwüchse und Brüche aufweisen. So dürfte im Zuge einer behördlich geforderten DHP oftmals die Frage im Raum stehen, ob der Bau einer Neuanlage und einer neuen Zuleitung nicht sinnvoller wäre.