K l e i n k l ä r a n l a g e n
Dipl.-Ing. "Umweltsicherung" Christian Stuppy

"Denn Sie wissen nicht, was Sie tun ..sollen ..."

In Hessen gibt es 3 Regierungsbezirke (Darmstadt, Gießen und Kassel), bei denen je eine "Obere Wasserbehörde" angesiedelt ist, und denen insgesamt 21 Landkreise (LK) und 5 kreisfreie Städte untergeordnet sind.

Dort sind die für das Wasserrecht im jeweiligen LK zuständigen "Unteren Wasserbehörden", heute in den LK als Abteilungen für "Wasser- und Bodenschutz" oder den kreisfreien Städten i.d.R. als "Umweltamt" deklarierten Behörden ansässig. Diese sind für die Erteilung einer "wasserrechtlichen Erlaubnis" u.a. zur Einleitung von gereinigtem häuslichem Abwasser in ein Gewässer, in einen Graben oder den Untergrund (Versickerung), aber auch zur Grundwasserentnahme (Brunnen) zuständig.

Den Oberen Wasserbehörden übergeordent ist das "Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie", kurz HLNUG, das selbst dem hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstellt ist.

  

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!